Elektro- und Elektronikaltgeräte sind vor weiteren Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahmen
einer Erstbehandlung zuzuführen.
Durch unsere jährliche Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG sind wird berechtigt,
die erste Behandlung von Altgeräten für die ordnungsgemäße Entsorgung durchzuführen.
Vertreiber, Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Endnutzer von Elektro- und Elektronikgeräten können ihre ausgedienten Altgeräte bei vielen Vertreibern,
Herstellern und auch den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeben.
Anschließend müssen diese Elektro- und Elektronikaltgeräte einer Erstbehandlung zugeführt werden.
Dafür bieten wir Logistik sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Behandlung an.
Gewerbekunden
Auch gewerbliche Endnutzer müssen ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte für die Entsorgung einer Erstbehandlung zuführen.
Als zertifizierte Erstbehandlungsanlage können wir die gesetzeskonforme Logistik, Behandlung, Verwertung
und Entsorgung übernehmen und bieten dafür individuelle Entsorgungskonditionen an.
Private Haushalte
Private Haushalte können ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte bei uns während unserer Öffnungszeiten kostenlos abgeben.
Wir nehmen sämtliche Elektro- und Elektronikaltgeräte außer Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule an.
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!