Unser Unternehmen

Unsere Geschichte

LEREC Elektrorecycling GmbH
Im Sommer 2018 gründeten wir das Unternehmen LEREC Elektrorecycling GmbH für das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Anfang Dezember 2018 erhielten wir von der Bezirksregierung Münster die Genehmigung gemäß BImSchG zum Betrieb unserer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Kurz darauf erfolgte die Zertifizierung zum Erstbehandlungs­anlage gemäß ElektroG .

Motivation

Im Sinne von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung leisten wir unseren Beitrag zur Einführung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Das Recycling der Elektroaltgeräte ermöglicht die Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe und verhindert, dass giftige Stoffe in die Umwelt gelangen oder die Gesundheit gefährden.
Wir verstehen Elektro-Recycling als praktizierten Umwelt- und Klimaschutz.

Umsetzung

Wir trennen verwertbare, nicht verwertbare und giftige oder gefährliche Anteile des angelieferten Elektroschrotts. Bei der händischen Zerlegung werden die verschiedenen Bestandteile der Geräte zu Fraktionen zusammengefasst. Diese Fraktionen geben wir an unsere nachgelagerten Partner weiter, wo eine weitere Verarbeitung stattfindet und die enthaltenen Wertstoffe einer neuen Verwendung zugeführt werden.

Entsorgungs­fachbetrieb

In den 27 EU-Staaten wanderten 2020 rund 4,7 Millionen Tonnen ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte in den Müll. Das war ein neuer Höchststand. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Abfallmenge um 4 %. In Deutschland landeten im Jahr 2020 etwas mehr als eine Million Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in den Abfallsammelstellen (+9 % gegenüber dem Vorjahr). Pro Kopf verursachte jede/r EU-Bürger/-in im Jahr 2020 durchschnittlich rund 10,5 Kilogramm Elektroschrott. Deutschland lag mit 12,5 Kilogramm noch über dem EU-Durchschnitt.


Zwei Aspekte sind in diesem Zusammenhang besonders zu erwähnen. Elektroschrott darf daher auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden!

Als zertifizierte Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG bieten wir für Gewerbekunden, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller und Private Haushalte die ordnungsgemäße Entsorgung, Behandlung und Verwertung ihrer Elektro- und Elektronikaltgeräte an.

Erstbehandlungs­anlage

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG ) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie der EU zum Umgang mit Elektronikschrott um.
Damit möchte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden.
Das ElektroG definiert dabei den Begriff der Erstbehandlung. Zur Erstbehandlung gehören u.a. Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung.
Das bedeutet: In einer Erstbehandlungsanlage werden Elektro-Altgeräte zum Recycling vorbereitet. Dabei werden Schadstoffen entfernt und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert. Laut ElektroG muss die Erstbehandlung in dafür zertifizierten Anlagen erfolgen.
Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde durch die technischen Überwachungsorganisation ZN ZertifizierungsNetzwerk GmbH geprüft.
Unsere Anlage gilt daher als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des §21 ElektroG .

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Jens Meschede
Jens Meschede
Geschäftsführer
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   Mobil 0151/61062205
 
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